Freiwilliges Soziales Schuljahr - FAQ

Es sind alle Einsätze möglich, die in einer öffentlichen sozialen Einrichtung (Kirche, Schule, Kindergarten, Seniorenheim, Behinderteneinrichtung, Krankenhaus usw.) oder aber in Einrichtungen von Vereinen mit gemeinnützigem Hintergrund (Tafel, Familientafel, Tierschutzvereine, Sportvereine, DLRG, Landjugend usw) erfolgen. Einzige Voraussetzung ist, dass dieser Einsatz unentgeltlich erfolgt und anderen Menschen oder wohltätigen Organisationen zugute kommt. Außerdem sind alle diejenigen Tätigkeiten ausgeschlossen, die eine spezielle Ausbildung oder Sachkunde voraussetzen wie z.B. Unfallversorgung, Kranken- oder Altenpflegerische Maßnahmen, sowie auch therapeutische Tätigkeiten. Im Zweifelsfalle empfiehlt sich eine Nachfrage beim Freiwilligenzentrum

Nur wenn die Leistung freiwillig und nicht durch die Schule gefordert wird, kann sie angerechnet werden. Wenn es sich aber um ein Schulpraktikum handelt, ist es kein Einsatz im Sinne des FSSJ. Hier gelten auch andere Versicherungsbedingungen! Daher müssten die 50 Stunden zusätzlich zu einem von der Schule verlangten Pflichtpraktikum erbracht werden.

Dies ist wünschenswert, damit sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die sozialen Einrichtungen einen Nutzen in ihrem Engagement erkennen können. Üblicherweise müssen die Einsatzstellen einen Ansprechpartner benennen und eine Ein- und Unterweisung durchführen. Dies ist allgemein nur tragbar, wenn auch eine Mindestzeit des Einsatzes gewährleistet ist.
Wenn aber eine anderslautende einvernehmliche Regelung zwischen Dir und der Einsatzstelle getroffen wird, so ist dies auch möglich, sollte jedoch eher die Ausnahme bleiben.

Ein Anmeldeformular findest Du auf dieser Webseite (link), Du kannst es in vielen Fällen auch über Deine Schule erhalten oder direkt im Freiwilligen-Zentrum abholen. Wenn Du es ausgefüllt hast, kannst Du es uns per Email, Fax, Post oder Abgabe im Freiwilligen-Zentrum übermitteln.  Wie es danach weitergeht, entnimmst Du am besten dem Ablaufplan (link).

Am besten suchst Du Dir selbst eine Einrichtung, die Deinen Vorstellungen entspricht – möglichst an Deinem Wohnort oder in der Nähe. Du kannst aber auch in Deiner Schule nachfragen, bzw. im Anmeldeformular anmerken, welche Art von Tätigkeit Du ausüben möchtest und vermerken, dass Du unsere Hilfe brauchst. Wir werden dann eine für Deine Wünsche geeignete Einrichtung suchen.

Die Vereinbarung regelt die Deine Rechte und Pflichten und die der Einrichtung während Deines freiwilligen Einsatzes. Damit ist auch sichergestellt, dass Du bei Deiner Tätigkeit hinreichend versichert bist.

Ausfüllen kannst Du in Absprache mit der Einrichtung den Stundenzettel selbst. Dabei trägst Du jeweils den Namen des Ansprechpartners oder den Namen der jeweils verantwortlichen Aufsichtsperson als Betreuer ein. Den Zettel abzeichnen und abstempeln sollte Dein Ansprechpartner oder die Leiterin / der Leiter der Einsatzstelle am Ende Deines Einsatzes.

In diesem Falle solltest Du mit Deinem Ansprechpartner in der Einrichtung vereinbaren, wie Du Deine Reststunden noch bis zur Zertifikatsübergabe (ca. Mitte Juli) leisten wirst. Wenn Dein Ansprechpartner uns dies auf dem „vorläufigen“ Stundenzettel verbindlich mitteilt, so kannst Du Dein Zertifikat erhalten. Sollten die noch fehlenden Stunden nicht bis dahin erbracht werden können, so kannst Du Dich bei uns für das folgende Jahr registrieren und die Reststunden im Laufe des Folgejahres leisten. Dies setzt allerdings das Einverständnis der Einrichtung voraus und Du erhältst das Zertifikat erst ein Jahr später. Wenn Du dies nicht möchtest und das FSJ abbrechen willst, so gib uns bitte rechtzeitig Bescheid, da gerade das Ende des Schuljahres mit großem Arbeitsaufwand zur Erstellung der Zertifikate und Planung der Übergabe verbunden ist.

Die Beurteilung hat keine feste Form und ist prinzipiell in ihrer Ausführung der jeweiligen Einrichtung überlassen. Da die Beurteilung für Dich jedoch ein wesentlicher Bestandteil einer Bewerbung darstellen kann, ist es erwünscht, dass die Form im Prinzip einem Arbeitszeugnis ähnelt. So sollten Dein Einsatzort, die Art Deines Einsatzes, die Zahl Deiner erbrachten Stunden, sowie eine Beschreibung und Würdigung Deiner gezeigten sozialen Kompetenzen (Teamfähigkeit, Neigungen, Interessen und andere besondere Persönlichkeitsmerkmale) enthalten sein. Darüber hinaus gilt, wie auch bei einem Arbeitszeugnis, dass nur die positiven Aspekte erwähnt werden.

Wir möchten damit sicherstellen, dass Du wirklich eine geeignete Beurteilung erhältst. Die Beurteilungen ist außerdem zusammen mit dem Zertifikat ein wichtiger Bestandteil der Mappe, die Du in der Feierstunde überreicht bekommst. Du bekommst sie also zurück!

Üblicherweise kontaktieren wir die Einrichtungen direkt, wenn uns Dein vollständiger Stundenzettel rechtzeitig vorliegt und bitten um Übersendung Deiner Beurteilung. Sollte diese dennoch nicht bis zur Erstellung der Mappe vorliegen, so müssen wir Dich bitten selbst bei der Einrichtung vorstellig zu werden, um die Beurteilung zu erhalten.

Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf auf jeden Fall einer Rücksprache mit dem FWZ. Ein prinzipieller Anspruch besteht aber nicht!

Du kannst uns Deine Unterlagen per Email, Fax, Post oder Abgabe im Freiwilligen-Zentrum übermitteln.

Das Zertifikat ist eine Ehrenurkunde für Dein freiwilliges, soziales und unentgeltliches Engagement in unserer Gesellschaft. Die besondere Bedeutung dieses Einsatzes wird gewürdigt dokumentiert durch die Unterschriften der politschen Würdenträger sowie des Kuratoriumsvorstandes.
Eine solche Ehrung kann nicht jeder vorweisen und sollte Euch auch auf Eurem weiteren Lebensweg helfen können.

Nein, für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer am FSSJ gibt es immer nur ein Zertifikat. Allerdings weist das Zertifikat aus, an welchen Stellen Du tätig warst.

Ja, Du kannst auch mehrmals am FSSJ teilnehmen.

 

Die Urkunde weist lediglich aus, dass Ihr mindestens 50 Stunden in diesem Schuljahr geleistet habt, dafür werdet Ihr geehrt. Es gibt keine aber keine Ehrung erster, zweiter oder dritte Klasse. Für den Nachweis Eures tatsächlichen sozialen Engagements habt Ihr die Beurteilungen!

In diesem Falle kannst Du jemanden bitten (Lehrer, Eltern, Mitschülerinnen oder Mitschüler), das Zertifikat für Dich entgegen zu nehmen. Andernfalls kannst Du das Zertifikat später im FWZ abholen. Es wäre aber sehr schade, wenn Du die Feierstunde verpassen solltest.